Modell für Ratenkredite

Kredit vorzeitig zurückzahlen –
Restschuld und VFE berechnen

Schätzen Sie Restschuld, verbleibende Zinsen und die gesetzliche Modell-Obergrenze einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Negative Ergebnisse bleiben sichtbar.

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Ratgeber und Rechner ohne Gebühr

Vorzeitige Tilgung modellieren

Verwenden Sie die ursprünglichen Vertragsdaten und die Zahl der bereits gezahlten Raten.

Ursprünglicher Kreditbetrag15.000,00 €
1.000 €80.000 €
Jahreszins im Modell7,5 %
1 %20 %
Gesamtlaufzeit60 Monate
12 Monate120 Monate
Bereits gezahlte Raten24 Monate
059 Monate

Modellergebnis

Modellrate
300,57 €
Verbleibende Monate
36 Monate
Geschätzte Restschuld
9.662,67 €
Verbleibende Zahlungen
10.820,49 €
Verbleibende Modellzinsen
1.157,82 €
VFE-Modellgrenze (1 %)
96,63 €

Modell-Ablösebetrag

9.759,30 €

Restschuld + gewählte VFE-Annahme

Mögliche Kreditkostendifferenz

1.061,19 €

Verbleibende Modellzinsen − VFE

Die VFE-Modellgrenze ist der niedrigere Wert aus der Prozentgrenze und den verbleibenden Sollzinsen. Der tatsächliche Ablösebetrag kann taggenaue Zinsen und weitere vertragliche Positionen enthalten. Der Rechner bewertet weder Ihre Liquiditätsreserve noch eine entgangene Rendite des eingesetzten Geldes.

So entsteht die geschätzte Restschuld

Das Modell berechnet zunächst eine gleichbleibende Monatsrate aus ursprünglichem Kreditbetrag, Jahreszins und Gesamtlaufzeit. Anschließend wird der Barwert der noch ausstehenden Raten ermittelt. Das ist die geschätzte Restschuld unmittelbar nach der angegebenen Zahl bereits gezahlter Raten.

Annuitätenmodell

Rate = P × r × (1+r)ⁿ ÷ ((1+r)ⁿ − 1)

Restschuld = Rate × (1 − (1+r)⁻ᵐ) ÷ r

P = Kreditbetrag · r = Monatszins · n = Gesamtlaufzeit · m = verbleibende Monate

Ein Kreditvertrag kann von diesem Modell abweichen, etwa durch Zahlpausen, Sondertilgungen, Gebühren, Versicherungsprämien oder abweichende Buchungstage. Liegt Ihnen bereits eine aktuelle Restschuld vor, ist der Umschuldungsrechner für den weiteren Vergleich besser geeignet.

Die doppelte Grenze des § 502 BGB

Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen darf die Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 Absatz 3 BGB zwei Grenzen nicht überschreiten. Der zulässige Betrag ist höchstens:

  • 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn mehr als ein Jahr verbleibt,
  • 0,5 Prozent, wenn höchstens ein Jahr bis zur vereinbarten Rückzahlung verbleibt,
  • und in beiden Fällen nicht mehr als die bis dahin noch anfallenden Sollzinsen.

Der Rechner verwendet deshalb den niedrigeren Wert aus Prozentgrenze und verbleibenden Modellzinsen. Das ist nur eine Obergrenze. Vertragsangaben, kostenfreie Rückzahlungsrechte und gesetzliche Ausschlussgründe können dazu führen, dass weniger oder nichts verlangt werden darf.

Vom Modell zum tatsächlichen Ablösebetrag

  1. Fordern Sie eine Ablöseauskunft für einen konkreten Stichtag an.
  2. Prüfen Sie Restschuld, Zinsen, Entschädigung, Gültigkeitsdatum und Zahlungsweg.
  3. Vergleichen Sie die Entschädigung mit den gesetzlichen Grenzen und dem Vertrag.
  4. Verwenden Sie für die Zahlung nur die bestätigten Bankdaten.
  5. Lassen Sie sich den vollständigen Ausgleich schriftlich bestätigen.

Verbindlichen Ablösebetrag anfordern

Die Vorlage fragt alle Bestandteile und den Stichtag ab.

Zur Vorlage

Eigenes Geld einsetzen: Liquidität mitprüfen

Die angezeigte Kreditkostendifferenz vergleicht nur verbleibende Modellzinsen und eine mögliche Entschädigung. Sie berücksichtigt nicht, welche sichere Rendite das Geld andernfalls nach Steuern erzielen könnte oder ob Sie es als Notfallreserve benötigen. Eine positive Differenz ist deshalb keine automatische Handlungsempfehlung.

Rechtsgrundlagen

Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

Redaktionell geprüft LinkedIn

Der Rechner verwendet den Barwert der verbleibenden Modellraten und berücksichtigt bei der VFE-Obergrenze sowohl die Prozentgrenze als auch die verbleibenden Sollzinsen. Verbindlich ist ausschließlich die stichtagsbezogene Abrechnung des Kreditgebers. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. August 2026

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Häufige Fragen zum Rechner

Was zeigt der Rechner?

Der Rechner schätzt Restschuld, verbleibende Zahlungen und Zinskosten eines gleichmäßig getilgten Ratenkredits. Optional wird für ein Allgemein-Verbraucherdarlehen die niedrigere gesetzliche Modellgrenze aus Prozentbetrag und verbleibenden Sollzinsen hinzugerechnet.

Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen begrenzt § 502 BGB die Entschädigung auf höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei höchstens einem Jahr bis zur vereinbarten Rückzahlung auf 0,5 Prozent. Zusätzlich darf sie die bis dahin noch anfallenden Sollzinsen nicht überschreiten. Ob überhaupt ein Anspruch besteht, muss gesondert geprüft werden.

Warum kann die Bank einen anderen Ablösebetrag nennen?

Der Rechner verwendet eine vereinfachte Annuitätenrechnung. Der verbindliche Betrag wird für einen konkreten Stichtag ermittelt und kann taggenaue Zinsen, Rundungen und vertragliche Positionen enthalten. Verwenden Sie für eine Zahlung ausschließlich die bestätigte Ablöseauskunft des Kreditgebers.

Für welche Kredite ist das Modell gedacht?

Das Modell ist für gleichmäßig getilgte Allgemein-Verbraucherdarlehen wie viele Raten- und Autokredite gedacht. Es ist nicht für Baufinanzierungen, variable Kreditlinien, Kreditkarten mit wechselnden Zahlungen, Bausparverträge oder Förderdarlehen geeignet.

Lohnt sich eine Rückzahlung aus Ersparnissen immer?

Nein. Neben den vermiedenen Kreditkosten zählen Liquiditätsreserve, mögliche Ablösekosten, sichere Nachsteuerrendite einer Alternative und persönliche Planung. Setzen Sie nicht die gesamte Notfallreserve ein, nur weil die Modellrechnung positiv ist.