Was ist eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung (RSV) – auch Kreditabsicherungsversicherung oder Ratenschutzversicherung genannt – ist eine Versicherungspolice, die einspringt, wenn Sie Ihre Kreditrate nicht mehr bedienen können. Typische abgesicherte Risiken sind: Tod, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit (fremdverschuldet) oder schwere Erkrankung.
Der Nutzen hängt vom konkreten Vertrag ab. RSV-Produkte können ein ungünstiges Preis-Leistungs-Verhältnis, enge Ausschlussklauseln und eine oft undurchschaubare Kostenstruktur. Verbraucherzentralen kritisieren RSV-Produkte seit Jahren als überteuert und schlecht passend für viele Kreditnehmer-Situationen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel erklärt die Kündigung der RSV. Er ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Ob Ihre Absicherungslücken durch andere Produkte (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung) besser geschlossen werden können, sollten Sie mit einem unabhängigen Versicherungsberater klären.
RSV kündigen: Wann ist das sinnvoll?
Sie kündigen, weil der Kredit abgelöst oder umgeschuldet wird
Die Kreditablösung beendet die Police nicht zwingend automatisch. Kündigen Sie separat und fordern Sie bei einer Einmalprämie eine Abrechnung an.
Die Kosten sind unverhältnismäßig hoch im Vergleich zum Nutzen
Prüfen Sie das Verhältnis aus Prämie und tatsächlich versicherter Restschuld. Bei langer Kreditlaufzeit sinkt die Restschuld, die Prämie bleibt aber oft konstant.
Sie haben bereits bessere Alternativabsicherungen
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung hat, hat oft keinen Zusatznutzen durch eine RSV – zahlt aber doppelt.
Vorsicht: RSV wurde als Bedingung für den Kredit vereinbart
Prüfen Sie Kredit- und Versicherungsvertrag auf ausdrückliche Verknüpfungen. Lassen Sie unklare Folgen vor der Kündigung fachkundig prüfen.
Schritt für Schritt: RSV kündigen
- Versicherungsschein heraussuchen: Die RSV wurde oft nicht direkt bei der Bank, sondern bei einem Versicherungspartner abgeschlossen. Schauen Sie in Ihre Kreditunterlagen: Wer ist der Versicherer (nicht die Bank)?
- Kündigungsfristen prüfen: Lesen Sie Versicherungsschein und Bedingungen. Die Unternehmen verwenden unterschiedliche Laufzeiten, Fristen und Regelungen für eine vorzeitige Kreditablösung.
- Kündigungsschreiben aufsetzen: Adressieren Sie das Schreiben an den Versicherer (nicht an die Bank). Nennen Sie: Versicherungsnummer, Ihren Namen, Kreditbezug, gewünschtes Kündigungsdatum und die Bitte um schriftliche Bestätigung sowie Rückerstattungsberechnung (falls Einmalprämie gezahlt wurde).
- Nachweisbar senden: Nutzen Sie einen zulässigen Versandweg, dessen Zugang Sie später belegen können, und bewahren Sie Kopie und Beleg auf.
- Abrechnung anfordern: Bitten Sie bei einer Einmalprämie um eine nachvollziehbare Berechnung des Vertragswerts beziehungsweise eines möglichen Erstattungsbetrags.
- Kredit prüfen: Stellen Sie sicher, dass der Kredit nach der RSV-Kündigung unverändert weiterläuft. Holen Sie eine schriftliche Bestätigung der Bank ein, falls nötig.
RSV bei Umschuldung: Was Sie separat erledigen müssen
Kredit- und Versicherungsvertrag sind zwei unterschiedliche Verträge. Die vollständige Ablösung des Kredits beendet die Versicherung daher nicht zwingend automatisch. Erklären Sie die Kündigung gegenüber dem Versicherer und verlangen Sie eine Bestätigung sowie gegebenenfalls eine Abrechnung.
Prüfen Sie bei einem neuen Kredit getrennt, ob eine neue Absicherung angeboten wird, welche Risiken sie tatsächlich deckt und was sie insgesamt kostet. Eine kleinere Kreditrate darf die zusätzlichen Versicherungsbeiträge nicht verdecken.
Umschuldung ohne RSV – oft die bessere Wahl
Ein gut strukturierter Umschuldungskredit ohne Restschuldversicherung ist für viele Kreditnehmer günstiger als ein leicht niedrigerer Zinssatz mit teurer RSV. Vergleichen Sie den effektiven Gesamtaufwand, nicht nur die Rate. Unser Partner* hilft Ihnen beim kostenfreien Vergleich – ohne RSV-Kopplung.
Bon-Kredit – direkter Kreditantrag online
Individuelle Prüfung und Konditionen direkt beim externen Anbieter
* Affiliate-Link zu Bon-Kredit. Bei Vertragsabschluss können wir eine Provision erhalten. Für die Nutzung des Links berechnen wir Ihnen keine Gebühr.
Quelle: Verbraucherzentrale: Restschuldversicherungen.
Tom Trögler hat die Kündigungshinweise anhand der aktuellen Verbraucherinformationen zu Restschuldversicherungen überarbeitet. Entscheidend bleiben Versicherungsschein, Bedingungen und die persönliche Absicherungssituation. Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. August 2026