Ratgeber 2026

Ablösesumme berechnen –
Restschuld & VFE Schritt für Schritt

Die Ablösesumme ist mehr als Ihre Restschuld: Sie enthält auch aufgelaufene Zinsen und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Hier erfahren Sie, wie sich der Betrag genau zusammensetzt – mit konkreten Rechenbeispielen.

Ablösesumme berechnen – Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung ermitteln

Was ist die Ablösesumme?

Die Ablösesumme ist der genaue Betrag, den Sie zahlen müssen, um Ihren Kredit zu einem bestimmten Datum vollständig zurückzuzahlen. Sie ist nicht zwingend dasselbe wie die Restschuld.

Ein vereinfachtes Prüfschema lautet:

Formel: Ablösesumme

Ablösesumme = Restschuld + aufgelaufene Zinsen + Vorfälligkeitsentschädigung (VFE)

Wichtig: Die Ablösesumme wird für einen konkreten Stichtag oder Gültigkeitszeitraum berechnet. Weitere Zinsen und Zahlungen können den Betrag verändern.

Die drei Komponenten der Ablösesumme

Komponente 1: Restschuld (ausstehende Kreditsumme)

Die Restschuld ist das noch nicht zurückgezahlte Kapital nach allen bisherigen Monatsraten. Sie finden sie in Ihrem letzten Kontoauszug oder in der Kreditübersicht Ihres Online-Bankings. Mit jeder Ratenzahlung sinkt die Restschuld – da ein Teil der Rate immer Tilgung ist.

Komponente 2: Aufgelaufene Zinsen (Tageszinsen)

Zwischen Ihrer letzten Monatsrate und dem gewünschten Ablösetermin laufen täglich Zinsen auf die Restschuld auf. Diese werden zur Restschuld addiert.

Vereinfachte Orientierung für taganteilige Zinsen:

Modellzins = Restschuld × Jahreszins × (Tage ÷ 365)

Beispiel: 10.000 € × 7% × (15 ÷ 365) = 28,77 €

Komponente 3: Vorfälligkeitsentschädigung (VFE)

Die VFE ist eine Gebühr, die die Bank für den entgangenen Zinsertrag berechnen darf, wenn Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen.

Bei Verbraucherkrediten (Ratenkredite):

  • Höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe (§ 502 BGB), wenn mehr als ein Jahr verbleibt
  • Höchstens 0,5 Prozent, wenn höchstens ein Jahr verbleibt
  • Zusätzlich höchstens die bis zur vereinbarten Rückzahlung verbleibenden Sollzinsen
  • Vertragliche Rechte und gesetzliche Ausschlussgründe können den Betrag weiter reduzieren

Bei Immobiliendarlehen (Baufinanzierung):

  • Keine pauschale 1- oder 0,5-Prozent-Grenze
  • Vorzeitige Rückzahlung während der Sollzinsbindung nur unter den Voraussetzungen des § 500 BGB
  • Gesetzliche Kündigungswege, Vertrag und konkrete Bankberechnung gesondert prüfen

Schritt-für-Schritt Orientierung (Ratenkredit)

Orientierung: Ablösesumme ermitteln

Ausgangsdaten: Restschuld 8.000 € · Letzter Einzug: 01. März 2026 · Ablösetermin: 20. März 2026 (19 Tage) · Jahreszins: 7,5% p.a. · Restlaufzeit: 18 Monate

Schritt 1: Aufgelaufene Zinsen berechnen

8.000 € × 7,5% ÷ 365 × 19 Tage = 31,23 €

Schritt 2: Prozentgrenze als Modell prüfen

8.000 € × 1 % = 80,00 €; die Sollzinsgrenze und Ausschlussgründe sind zusätzlich zu prüfen

Schritt 3: Ablösesumme addieren

8.000,00 € + 31,23 € + 80,00 € = 8.111,23 € als unverbindliche Modellgröße

Wann lohnt sich die Ablösung trotz VFE?

Um zu beurteilen, ob die vorzeitige Ablösung finanziell sinnvoll ist, vergleichen Sie beide Zahlungspläne über die jeweilige gesamte Restlaufzeit:

  • Stellen Sie die Summe aller noch ausstehenden Zahlungen des alten Kredits der Summe aus Ablösebetrag, Vorfälligkeitsentschädigung und allen Zahlungen des neuen Kredits gegenüber
  • Prüfen Sie nicht mit pauschalen Musterzinsen, sondern mit Ihrer echten Ablösesumme, den tatsächlichen Vertragskosten und einem konkreten neuen Angebot

Falls Sie kein verfügbares Guthaben zur Ablösung einsetzen möchten, kann eine Umschuldung infrage kommen. Sie ist nur günstiger, wenn das konkrete neue Angebot nach allen Kosten einen Vorteil ergibt.

Selbst ausrechnen oder von der Bank ausrechnen lassen?

Die obige Formel hilft Ihnen, die Ablösesumme zu schätzen und die Angaben Ihrer Bank zu plausibilisieren. Den rechtlich verbindlichen Betrag muss jedoch immer die Bank in einer offiziellen Ablösebescheinigung schriftlich bestätigen.

Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen regelt § 493 Absatz 5 BGB bestimmte Informationspflichten. Für andere Kredite prüfen Sie Vertrag, Preisverzeichnis und Serviceprozess. Fordern Sie vor einer Zahlung in jedem Fall einen bestätigten, stichtagsbezogenen Betrag an.

Rechtsgrundlagen: § 500 BGB · § 502 BGB · § 493 BGB

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Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

Redaktionell geprüft LinkedIn

Die Beispielrechnung dient nur zur Plausibilisierung. Sie trennt Restschuld, taganteilige Modellzinsen und eine mögliche Entschädigung; verbindlich ist der bestätigte Betrag des Kreditgebers für den gewählten Stichtag. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. August 2026

Nächster Schritt

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Häufige Fragen zur Ablösesumme

Wie berechne ich die Ablösesumme meines Kredits?

Als Orientierung können Sie Restschuld, taganteilige Zinsen und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung addieren. Zinstage, Buchungen und Vertragspositionen können vom einfachen Modell abweichen. Für die Zahlung benötigen Sie deshalb den bestätigten Betrag des Kreditgebers für einen konkreten Stichtag.

Warum ist die Ablösesumme höher als meine aktuelle Restschuld?

Sie kann höher sein, wenn bis zum Stichtag weitere Zinsen oder eine zulässige Vorfälligkeitsentschädigung hinzukommen. Gutschriften oder bereits gebuchte Zahlungen können den Betrag auch verändern. Maßgeblich ist die aufgeschlüsselte Ablöseauskunft.

Wie berechnet die Bank die VFE für meinen Kredit?

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen gelten nach § 502 BGB die Obergrenzen von 1 beziehungsweise 0,5 Prozent und zusätzlich die Grenze der verbleibenden Sollzinsen. Ausschlussgründe sind gesondert zu prüfen. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt diese Prozentgrenze nicht.

Ändert sich die Ablösesumme jeden Tag?

Der Betrag wird für einen bestimmten Stichtag oder Gültigkeitszeitraum berechnet. Weitere Zinsen und Zahlungen können ihn verändern. Ist der genannte Zeitraum abgelaufen, sollten Sie vor der Zahlung einen aktualisierten Betrag anfordern.