Was ist die Ablösesumme?
Die Ablösesumme ist der genaue Betrag, den Sie zahlen müssen, um Ihren Kredit zu einem bestimmten Datum vollständig zurückzuzahlen. Sie ist nicht zwingend dasselbe wie die Restschuld.
Ein vereinfachtes Prüfschema lautet:
Die Ablösesumme ist mehr als Ihre Restschuld: Sie enthält auch aufgelaufene Zinsen und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Hier erfahren Sie, wie sich der Betrag genau zusammensetzt – mit konkreten Rechenbeispielen.
Die Ablösesumme ist der genaue Betrag, den Sie zahlen müssen, um Ihren Kredit zu einem bestimmten Datum vollständig zurückzuzahlen. Sie ist nicht zwingend dasselbe wie die Restschuld.
Ein vereinfachtes Prüfschema lautet:
Formel: Ablösesumme
Ablösesumme = Restschuld + aufgelaufene Zinsen + Vorfälligkeitsentschädigung (VFE)
Wichtig: Die Ablösesumme wird für einen konkreten Stichtag oder Gültigkeitszeitraum berechnet. Weitere Zinsen und Zahlungen können den Betrag verändern.
Die Restschuld ist das noch nicht zurückgezahlte Kapital nach allen bisherigen Monatsraten. Sie finden sie in Ihrem letzten Kontoauszug oder in der Kreditübersicht Ihres Online-Bankings. Mit jeder Ratenzahlung sinkt die Restschuld – da ein Teil der Rate immer Tilgung ist.
Zwischen Ihrer letzten Monatsrate und dem gewünschten Ablösetermin laufen täglich Zinsen auf die Restschuld auf. Diese werden zur Restschuld addiert.
Vereinfachte Orientierung für taganteilige Zinsen:
Die VFE ist eine Gebühr, die die Bank für den entgangenen Zinsertrag berechnen darf, wenn Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen.
Bei Verbraucherkrediten (Ratenkredite):
Bei Immobiliendarlehen (Baufinanzierung):
Orientierung: Ablösesumme ermitteln
Ausgangsdaten: Restschuld 8.000 € · Letzter Einzug: 01. März 2026 · Ablösetermin: 20. März 2026 (19 Tage) · Jahreszins: 7,5% p.a. · Restlaufzeit: 18 Monate
Schritt 1: Aufgelaufene Zinsen berechnen
8.000 € × 7,5% ÷ 365 × 19 Tage = 31,23 €
Schritt 2: Prozentgrenze als Modell prüfen
8.000 € × 1 % = 80,00 €; die Sollzinsgrenze und Ausschlussgründe sind zusätzlich zu prüfen
Schritt 3: Ablösesumme addieren
8.000,00 € + 31,23 € + 80,00 € = 8.111,23 € als unverbindliche Modellgröße
Um zu beurteilen, ob die vorzeitige Ablösung finanziell sinnvoll ist, vergleichen Sie beide Zahlungspläne über die jeweilige gesamte Restlaufzeit:
Falls Sie kein verfügbares Guthaben zur Ablösung einsetzen möchten, kann eine Umschuldung infrage kommen. Sie ist nur günstiger, wenn das konkrete neue Angebot nach allen Kosten einen Vorteil ergibt.
Die obige Formel hilft Ihnen, die Ablösesumme zu schätzen und die Angaben Ihrer Bank zu plausibilisieren. Den rechtlich verbindlichen Betrag muss jedoch immer die Bank in einer offiziellen Ablösebescheinigung schriftlich bestätigen.
Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen regelt § 493 Absatz 5 BGB bestimmte Informationspflichten. Für andere Kredite prüfen Sie Vertrag, Preisverzeichnis und Serviceprozess. Fordern Sie vor einer Zahlung in jedem Fall einen bestätigten, stichtagsbezogenen Betrag an.
Rechtsgrundlagen: § 500 BGB · § 502 BGB · § 493 BGB
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Die Beispielrechnung dient nur zur Plausibilisierung. Sie trennt Restschuld, taganteilige Modellzinsen und eine mögliche Entschädigung; verbindlich ist der bestätigte Betrag des Kreditgebers für den gewählten Stichtag. Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. August 2026
Wenn die berechnete Ablösesumme hoch erscheint oder Sie kein Eigenkapital zur Verfügung haben, kann eine Umschuldung zu günstigeren Konditionen die bessere Lösung sein. Jetzt kostenlos und unverbindlich vergleichen:
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Externer Kreditvergleich-Partner
Als Orientierung können Sie Restschuld, taganteilige Zinsen und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung addieren. Zinstage, Buchungen und Vertragspositionen können vom einfachen Modell abweichen. Für die Zahlung benötigen Sie deshalb den bestätigten Betrag des Kreditgebers für einen konkreten Stichtag.
Sie kann höher sein, wenn bis zum Stichtag weitere Zinsen oder eine zulässige Vorfälligkeitsentschädigung hinzukommen. Gutschriften oder bereits gebuchte Zahlungen können den Betrag auch verändern. Maßgeblich ist die aufgeschlüsselte Ablöseauskunft.
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen gelten nach § 502 BGB die Obergrenzen von 1 beziehungsweise 0,5 Prozent und zusätzlich die Grenze der verbleibenden Sollzinsen. Ausschlussgründe sind gesondert zu prüfen. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt diese Prozentgrenze nicht.
Der Betrag wird für einen bestimmten Stichtag oder Gültigkeitszeitraum berechnet. Weitere Zinsen und Zahlungen können ihn verändern. Ist der genannte Zeitraum abgelaufen, sollten Sie vor der Zahlung einen aktualisierten Betrag anfordern.
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Das offizielle Dokument mit der verbindlichen Ablösesumme.
Mehr erfahrenSo fordern Sie die Ablösebescheinigung an.
Mehr erfahrenWann lohnt es sich und wie läuft es ab?
Mehr erfahrenDetaillierte Erklärung zur VFE-Berechnung.
Mehr erfahrenWenn die Ablösesumme zu hoch ist: Umschuldung als Alternative.
Mehr erfahrenVergleich: direkte Ablösung vs. Umschuldung.
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