Wann ist eine Umschuldung günstiger?
Eine Umschuldung ersetzt den bestehenden Kredit durch einen neuen Vertrag. Finanzielle Voraussetzung ist, dass der neue Zahlungsplan nach allen einbezogenen Kosten günstiger ist. Eine feste Mindest-Restschuld, Zinsdifferenz oder Restlaufzeit gibt es dafür nicht.
Die entscheidende Gegenüberstellung
Alter Kredit
Summe aller noch ausstehenden Raten und Schlusszahlungen bis zum Vertragsende
Neuer Kredit
Gesamtbetrag laut Angebot zuzüglich nicht einbezogener Ablöse- und Nebenkosten
Nur wenn die zweite Summe niedriger ist und die neue Rate dauerhaft zum Budget passt, ergibt sich im Vergleich ein finanzieller Vorteil.
Diese Unterlagen und Werte benötigen Sie
- aktueller Ablösebetrag des alten Kredits für einen konkreten Stichtag
- noch ausstehende Raten, Schlusszahlung und planmäßiges Vertragsende
- mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und kostenfreie Sondertilgungsrechte
- effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag, Rate und Laufzeit des persönlichen Neuangebots
- Kosten und Bedingungen freiwilliger Versicherungen oder Zusatzprodukte
Die Restschuld aus einem älteren Kontoauszug ist nicht automatisch der Zahlbetrag. Fordern Sie eine stichtagsbezogene Ablösebescheinigung an.
Vorfälligkeitsentschädigung richtig begrenzen
Allgemein-Verbraucherdarlehen können nach § 500 BGB grundsätzlich vollständig oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden. Unter den Voraussetzungen des § 502 BGB kann der Kreditgeber eine Entschädigung verlangen. Sie darf nicht höher sein als:
- 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bei mehr als einem Jahr verbleibender Laufzeit,
- 0,5 Prozent bei höchstens einem Jahr verbleibender Laufzeit und
- in beiden Fällen die bis zum vereinbarten Rückzahlungszeitpunkt verbleibenden Sollzinsen.
Das sind Obergrenzen, keine Pauschalgebühren. Vertragsrechte und gesetzliche Ausschlussgründe können dazu führen, dass weniger oder keine Entschädigung verlangt werden darf. Für Immobilienkredite gelten andere Regeln.
Ratenkredit in sechs Schritten umschulden
- Haushaltsbudget prüfen: Sichere Einnahmen, notwendige Ausgaben und ausreichend Reserve erfassen.
- Ablösebetrag anfordern: Stichtag, Zahlungsweg, Verwendungszweck und mögliche Entschädigung schriftlich bestätigen lassen.
- Konditionen vergleichen: Zunächst möglichst eine Konditionsanfrage nutzen und nicht mehrere vollständige Anträge gleichzeitig stellen.
- Verbindliches Angebot lesen: Gesamtbetrag, Laufzeit, Rate, Zusatzprodukte und Ablöseservice prüfen.
- Ablösung koordinieren: Erst nach Abschluss und gesicherter Auszahlung selbst überweisen oder der neuen Bank eine begrenzte Ablösevollmacht erteilen.
- Erledigung kontrollieren: Schlussabrechnung aufbewahren, Lastschriften beobachten und die korrekte Beendigung des alten Vertrags prüfen.
Monatsrate senken: Laufzeitverlängerung sichtbar machen
Eine Laufzeitverlängerung kann kurzfristig mehr monatlichen Spielraum schaffen. Sie ist aber keine Zinsersparnis. Lassen Sie sich für jede Variante Gesamtbetrag und Enddatum ausweisen und prüfen Sie, ob die Verpflichtung noch zu absehbaren Veränderungen bei Einkommen und Ausgaben passt.
Aufstockung getrennt entscheiden
Ein zusätzlicher Auszahlungsbetrag erhöht die neue Schuld. Dadurch lässt sich nicht mehr erkennen, ob der reine Kreditwechsel günstiger gewesen wäre. Rechnen Sie deshalb zuerst nur mit dem Ablösebetrag und stellen Sie anschließend eine zweite Variante mit Aufstockung gegenüber.
Keine Umschuldung zur bloßen Ratenverschiebung
Wenn die bisherige Rate bereits nicht mehr gezahlt werden kann oder notwendige Lebenshaltungskosten offenbleiben, ist ein weiterer Kredit häufig nicht tragfähig. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Kreditgeber und einer anerkannten Schuldnerberatung.
Rechtsgrundlagen und Verbraucherinformationen: § 500 BGB, § 502 BGB und BaFin zum Ratenkredit.
Tom Trögler hat den Vergleichs- und Ablöseprozess anhand der aktuellen gesetzlichen Grenzen für Allgemein-Verbraucherdarlehen überarbeitet. Maßgeblich bleiben die stichtagsbezogene Ablöseauskunft und das persönliche Neuangebot. Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. August 2026