Baufinanzierung prüfen

Hauskredit umschulden

Bei einer Baufinanzierung entscheidet nicht allein der neue Zinssatz. Kündigungszeitpunkt, Vorfälligkeitsentschädigung, Grundschuld und sämtliche Wechselkosten müssen zum selben Stichtag verglichen werden.

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Die drei möglichen Zeitfenster

Ein Hauskredit ist meist ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Für die Ablösung gelten deshalb andere Regeln als für einen gewöhnlichen Ratenkredit. Prüfen Sie zuerst, in welchem Zeitfenster sich Ihr Vertrag befindet.

Zeitfenster 1

Ende der Sollzinsbindung

Läuft die Sollzinsbindung vor dem vereinbarten Rückzahlungsende aus und wird kein neuer Sollzins vereinbart, erlaubt § 489 BGB die Kündigung frühestens zum Ende der Bindung mit einer Frist von einem Monat.

Zeitfenster 2

Zehn Jahre nach Vollauszahlung

Nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang kann mit sechs Monaten Frist gekündigt werden. Eine spätere Vereinbarung über Sollzins oder Rückzahlungszeit kann den maßgeblichen Beginn verschieben.

Zeitfenster 3

Während der Bindung

Bei gebundenem Sollzins setzt die vorzeitige Rückzahlung nach § 500 BGB ein berechtigtes Interesse voraus. Zusätzlich kann eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen.

Kündigung erst wirksam abschließen

Nach § 489 Absatz 3 BGB gilt die Kündigung als nicht erfolgt, wenn der geschuldete Betrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Wirksamwerden zurückgezahlt wird. Die Auszahlung der Anschlussfinanzierung muss deshalb terminlich passen.

Die Bankabrechnung schriftlich anfordern

Teilen Sie dem bisherigen Darlehensgeber mit, dass Sie eine vorzeitige Rückzahlung prüfen. Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen muss er nach § 493 Absatz 5 BGB Informationen zur Zulässigkeit, zum zurückzuzahlenden Betrag und gegebenenfalls zur Vorfälligkeitsentschädigung auf einem dauerhaften Datenträger bereitstellen. Verwendete Annahmen müssen nachvollziehbar und sachlich begründet sein.

Die prozentuale Obergrenze von 1 beziehungsweise 0,5 Prozent aus § 502 Absatz 3 BGB gilt nur für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge. Sie lässt sich nicht pauschal auf eine grundpfandrechtlich besicherte Baufinanzierung übertragen. Entscheidend sind der konkrete Vertrag, die gesetzlichen Voraussetzungen und die Berechnung der Bank.

Das Kostenprotokoll für die Anschlussfinanzierung

Lassen Sie sich für beide Varianten Zahlungspläne mit identischem Stichtag und identischer Betrachtungsdauer geben. Nur so vergleichen Sie dieselbe Restschuld und vermeiden einen scheinbaren Vorteil, der lediglich aus einer längeren Laufzeit stammt.

Kostenprotokoll

Vier Werte für eine belastbare Entscheidung

Alter Vertrag

Verbleibende Zinsen und Gebühren bis zum gewählten Vergleichsdatum.

Neues Angebot

Zinsen und sämtliche obligatorischen Kosten über denselben Zeitraum.

Ablösekosten

Vorfälligkeitsentschädigung sowie mögliche Bearbeitungs- und Abwicklungskosten.

Grundschuld

Kosten für Abtretung oder für Löschung und Neubestellung nach konkretem Angebot.

Der Wechsel ist rechnerisch günstiger, wenn die Gesamtkosten des neuen Darlehens einschließlich aller Wechselkosten unter den verbleibenden Gesamtkosten des alten Vertrags liegen. Eine niedrigere Monatsrate allein reicht als Beleg nicht aus.

Anschlussfinanzierung rechtzeitig vorbereiten

Fordern Sie frühzeitig die aktuelle Restschuld, das Ende der Sollzinsbindung und ein Prolongationsangebot Ihrer bisherigen Bank an. Holen Sie Vergleichsangebote so ein, dass Darlehensbetrag, Tilgung, Sondertilgungsrechte und Laufzeit möglichst gleich sind. Prüfen Sie außerdem, ob Nebenkosten oder weitere Produkte Voraussetzung für den angebotenen Zinssatz sind.

  1. Vertragsdaten notieren: Vollauszahlung, Sollzinsbindung, Restschuld und Sondertilgungsrechte.
  2. Ablösebetrag anfordern: mit Stichtag und nachvollziehbarer Aufstellung aller Kosten.
  3. Angebote angleichen: identischer Betrag, Tilgung, Zeitraum und gewünschte Flexibilität.
  4. Grundschuld klären: Zustimmung und Kosten für Abtretung oder Neubestellung vorab einholen.
  5. Termine abstimmen: Kündigung, Ablösung und Auszahlung müssen ohne Finanzierungslücke ineinandergreifen.

Forward-Darlehen: Planungssicherheit gegen Bindung

Zeitlicher Ablauf eines Forward-Darlehens bis zur Anschlussfinanzierung

Ein Forward-Darlehen wird vor dem Ende der laufenden Sollzinsbindung vereinbart und später ausgezahlt. Das kann die künftige Rate planbarer machen. Dafür wird häufig ein Aufschlag im Zinssatz eingerechnet und der Vertrag bindet Sie grundsätzlich auch dann, wenn marktübliche Zinsen bis zur Auszahlung fallen. Vergleichen Sie daher nicht nur den Aufschlag, sondern effektiven Jahreszins, Gesamtkosten, bereitstellungszinsfreie Zeit, Abnahmebedingungen und mögliche Nichtabnahmefolgen.

Grundschuld: Abtretung oder neue Eintragung

Die Grundschuld bleibt nach Rückzahlung des Darlehens zunächst im Grundbuch bestehen. Bei einem Bankwechsel kann sie unter den vereinbarten Voraussetzungen an den neuen Darlehensgeber abgetreten werden. Alternativ wird sie gelöscht und für die neue Bank neu bestellt. Welche Variante möglich und wirtschaftlich ist, hängt unter anderem von der vorhandenen Eintragung, den Anforderungen der neuen Bank und dem Grundschuldbetrag ab.

Verwenden Sie keine pauschalen Kostenwerte. Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Geschäftswert und der konkreten Gestaltung. Lassen Sie sich die geplante Variante und die voraussichtlichen Kosten vor der Unterschrift bestätigen.

Wann ein Wechsel trotz niedrigerem Zins nicht passt

  • Die Vorfälligkeitsentschädigung und Grundbuchkosten übersteigen den Zinsvorteil.
  • Die niedrigere Rate entsteht nur durch eine deutlich längere Rückzahlungsdauer.
  • Wichtige Sondertilgungs- oder Tilgungssatzrechte fallen im neuen Vertrag weg.
  • Der neue Zinssatz setzt Zusatzprodukte voraus, deren Kosten nicht eingerechnet wurden.
  • Auszahlung und wirksame Kündigung lassen sich nicht sicher aufeinander abstimmen.

Ablösebetrag zuerst sauber ermitteln

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Rechtsgrundlagen und Prüfung

Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

Redaktionell geprüft LinkedIn

Dieser Beitrag ordnet die gesetzlichen Kündigungswege ein und zeigt, welche Vertrags- und Kostenangaben für einen belastbaren Vergleich benötigt werden. Die konkrete rechtliche und finanzielle Bewertung hängt vom einzelnen Darlehensvertrag ab. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. August 2026

Häufige Fragen zur Hauskredit-Umschuldung

Ab wann kann ich meinen Hauskredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen?

Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzins ist eine Kündigung nach § 489 BGB in jedem Fall zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten möglich. Wurde später eine neue Vereinbarung über Rückzahlungszeit oder Sollzins getroffen, kann stattdessen der Zeitpunkt dieser Vereinbarung maßgeblich sein. Auch zum Ende der Sollzinsbindung besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Kündigungsrecht.

Welche Kosten gehören in den Vergleich?

Vergleichen Sie nicht nur Sollzinsen. Relevant sind die verbleibenden Gesamtkosten des alten Darlehens, die Gesamtkosten des neuen Angebots, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung sowie Kosten für Grundschuldabtretung, Löschung oder Neubestellung. Erst die Summe zeigt, ob sich der Wechsel rechnet.

Kann ich während der Sollzinsbindung jederzeit umschulden?

Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins ist eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung während der Sollzinsbindung nach § 500 BGB nur bei einem berechtigten Interesse möglich. Ob ein solches Interesse vorliegt und ob eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden darf, hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab.

Was ist ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, die vor dem Ende der laufenden Sollzinsbindung vereinbart, aber erst später ausgezahlt wird. Der zeitliche Vorlauf kann einen Zinsaufschlag verursachen. Entscheidend ist deshalb der Vergleich des effektiven Jahreszinses, der Gesamtkosten und der vertraglichen Abnahmebedingungen.

Was passiert beim Bankwechsel mit der Grundschuld?

Eine vollständig zurückgezahlte Finanzierung löscht die Grundschuld nicht automatisch aus dem Grundbuch. Beim Bankwechsel kann je nach Zustimmung der Beteiligten eine Abtretung an den neuen Darlehensgeber möglich sein. Alternativ kommen Löschung und Neubestellung infrage. Die konkrete Gestaltung und die Kosten sollten vor Vertragsabschluss mit den beteiligten Banken und dem Notariat geklärt werden.