Nominalzins vs. Effektivzins – der entscheidende Unterschied
Wenn Banken oder Vergleichsportale mit einem günstigen Zinssatz werben, handelt es sich häufig um den Nominalzins – also den reinen Zinssatz auf das geliehene Kapital. Was auf den ersten Blick günstig aussieht, kann sich durch Zusatzkosten erheblich verteuern.
Der effektive Jahreszins (kurz: Effektivzins) setzt die nach den gesetzlichen Vorgaben einzubeziehenden Gesamtkosten ins Verhältnis zur Nettoauszahlung. Dazu können ein eventuelles Disagio (Auszahlungskurs unter 100 %) und bestimmte laufende Kosten gehören. Er ist in Deutschland durch die Preisangabenverordnung (PAngV) gesetzlich geregelt. § 16 PAngV beschreibt, welche bekannten Kosten einzubeziehen sind; die Anlage erklärt die mathematische Gleichung. Ein konkretes Kreditangebot muss den dort ausgewiesenen Effektivzins nach seinen eigenen Annahmen angeben.
| Kostenart | Im Nominalzins? | Im Effektivzins? |
|---|---|---|
| Zinsen auf Restschuld | ✓ | ✓ |
| Bearbeitungsgebühr (einmalig) | ✗ | ✓ |
| Disagio / Auszahlungskurs < 100 % | ✗ | ✓ |
| Monatliche Kontogebühr | ✗ | ✓ |
| Restschuldversicherung | ✗ | Nur wenn Pflicht |
So berechnet sich der Effektivzins – die Formel
Der Effektivzins basiert auf dem internen Zinsfuß (IRR) aller Zahlungsströme. Vereinfacht gesagt: Welcher jährliche Zinssatz macht den Barwert aller Zahlungen (Raten + Kosten) gleich dem ausgezahlten Kreditbetrag? Die mathematische Grundlage beschreibt die Anlage zur PAngV.
EU-Effektivzinsformel (vereinfacht)
Auszahlung = Σ Rate_t / (1 + r_monatlich)^t
Effektivzins = (1 + r_monatlich)^12 − 1
Im Rechner wird der monatliche interne Zinsfuß für regelmäßige Raten numerisch angenähert. Die Auszahlung wird im erweiterten Modell um den gewählten Auszahlungskurs und die eingegebenen einmaligen Kosten reduziert.
Effektivzins bei der Umschuldung richtig anwenden
Bei einer Umschuldung ist der Effektivzins eine wichtige Vergleichsgröße für das Preisniveau eines Angebots. Er ersetzt aber nicht den Vergleich der verbleibenden Zahlungen des alten Kredits mit dem Gesamtbetrag des neuen Kredits. Laufzeit, Ablösekosten und verpflichtende Nebenleistungen können das Ergebnis entscheidend verändern.
Besondere Vorsicht gilt bei:
- Restschuldversicherungen: Eine freiwillige Versicherung gehört nach § 16 Absatz 4 PAngV grundsätzlich nicht zu den Gesamtkosten des Effektivzinses. Ist eine Nebenleistung Voraussetzung für den Kredit, gelten besondere Informationspflichten. Lassen Sie sich die Kosten deshalb separat und verständlich ausweisen. Die Verbraucherzentrale erläutert typische Kosten und Risiken.
- Bonitätsabhängige Zinsen: Viele Angebote bewerben einen günstigen Effektivzins, der nur für Kunden mit sehr guter SCHUFA-Bewertung gilt. Prüfen Sie, welchen Zins Sie persönlich erhalten, nicht den Werbezins.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Beim Ablösen des alten Kredits kann eine zusätzliche Zahlung anfallen. Sie gehört nicht automatisch zum Effektivzins des neuen Kredits und muss separat in den Umschuldungsvergleich einfließen. Welche Obergrenzen für Allgemein-Verbraucherdarlehen gelten, steht in § 502 BGB.
Praxis-Tipp: So vergleichen Sie richtig
- Notieren Sie Effektivzins + Restschuld Ihres aktuellen Kredits.
- Nutzen Sie unseren Tilgungsplan-Rechner, um die verbleibenden Zinskosten zu berechnen.
- Holen Sie Angebote ein – immer mit Angabe des Effektivzinses.
- Addieren Sie zum neuen Kredit die eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung.
- Prüfen Sie, ob die verbleibende Gesamtersparnis die Ablösekosten übersteigt.
Tom Trögler hat die Effektivzinsberechnung nach der EU-Methode geprüft. Die Formel entspricht der Preisangabenverordnung (PAngV) für Verbraucherkredite in Deutschland. Mehr über unsere Redaktion lesen.