Was ist eine Anschlussfinanzierung?
Nach dem Ende der vereinbarten Sollzinsbindung besteht häufig noch eine Restschuld. Für diesen Betrag benötigen Sie eine neue Zinsvereinbarung mit der bisherigen Bank oder ein Darlehen eines anderen Kreditgebers. Ein Forward-Darlehen ist eine bereits früher abgeschlossene Finanzierung, deren Auszahlung erst zum späteren Ablösetermin beginnt.
Diese Fristen bilden den rechtlichen Rahmen
Nach § 493 Absatz 1 BGB muss der Darlehensgeber spätestens drei Monate vor dem Ende einer Sollzinsbindung mitteilen, ob er zu einer neuen Sollzinsvereinbarung bereit ist. Ist er bereit, muss die Mitteilung den angebotenen Sollzins enthalten. Das ist ein spätester Informationspunkt, keine Empfehlung, erst dann mit dem Vergleich zu beginnen.
§ 489 BGB regelt unter anderem das Kündigungsrecht zum Ende der Sollzinsbindung. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf der Bindung möglich; die Frist beträgt einen Monat. Lassen Sie den konkreten Endtermin von der bisherigen Bank bestätigen und koordinieren Sie die Zahlung. Wird der geschuldete Betrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückgezahlt, gilt die Kündigung als nicht erfolgt.
§ 489 kann schon vor dem vereinbarten Zinsbindungsende relevant sein
Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzins besteht grundsätzlich auch zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens ein Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist. Eine spätere Vereinbarung über Sollzins oder Rückzahlungszeit kann den maßgeblichen Zeitpunkt verschieben.
Prolongation, Bankwechsel oder Forward-Darlehen?
| Merkmal | Prolongation | Bankwechsel | Forward-Darlehen |
|---|---|---|---|
| Vertragspartner | Bisherige Bank | Neuer Kreditgeber | Bisherige oder neue Bank |
| Prüfung | Umfang bankabhängig | Neue Kredit- und Objektprüfung | Prüfung bereits beim Abschluss |
| Grundschuld | Häufig unverändert | Abtretung oder Neubestellung | Abhängig vom Kreditgeber |
| Besonderheit | Einfacher Ablauf | Mehr Vergleichsmöglichkeiten | Frühere Bindung an späteren Zins |
| Kostenrisiko | Ungeprüft schlechtere Konditionen möglich | Grundbuch- und Abwicklungskosten | Möglicher Forward-Aufschlag |
Prolongation
Die bisherige Bank bietet einen neuen Sollzins und eine neue Bindungsdauer für die Restschuld an. Der Ablauf kann einfacher sein, weil Darlehen und Grundschuld bereits dort geführt werden. Das macht das Angebot nicht automatisch günstig oder teuer. Vergleichen Sie effektiven Jahreszins, Tilgung, Gesamtbetrag, Sondertilgungsrechte und Laufzeit mit mindestens einer Alternative.
Umschuldung zu einem anderen Kreditgeber
Ein neuer Kreditgeber prüft Einkommen, Immobilie, Beleihung und Restschuld neu. Die bestehende Grundschuld kann je nach Zustimmung abgetreten werden; andernfalls kommen Löschung und Neubestellung infrage. Fordern Sie die Kosten vor der Entscheidung an. Ein kleiner Zinsunterschied ist nur dann ein Vorteil, wenn er diese Kosten über die geplante Bindungsdauer übersteigt.
Forward-Darlehen
Das Forward-Darlehen wird vor dem tatsächlichen Finanzierungsbeginn vereinbart. Verfügbare Vorlaufzeiten und Aufschläge unterscheiden sich je nach Anbieter. Die frühe Festlegung schafft Planungssicherheit, bindet Sie aber auch dann, wenn vergleichbare Zinsen bis zur Auszahlung sinken. Prüfen Sie deshalb Bereitstellungszeit, Aufschlag, Nichtabnahmefolgen und Auszahlungsdatum.
Vollständiger Kostenvergleich
Restschuld
Bestätigter Betrag zum Ende der Bindung
Gesamtbetrag
Alle Raten und Zahlungen der neuen Finanzierung
Sicherheiten
Abtretung, Löschung, Neubestellung und Gebühren
Flexibilität
Sondertilgung, Tilgungswechsel und Kündigungsrechte
Unterlagen für Vergleich und Antrag
Der konkrete Umfang ist anbieterabhängig. Häufig benötigt werden:
- aktueller Darlehenskontoauszug und Restschuld zum Bindungsende,
- bisheriger Darlehensvertrag und Angaben zur Grundschuld,
- Einkommens- und Haushaltsunterlagen,
- Objektunterlagen, Grundbuchangaben und gegebenenfalls aktuelle Wertermittlung,
- gewünschte Tilgung, Bindungsdauer und Sondertilgungsrechte.
Abschluss sauber koordinieren
- Ende der Sollzinsbindung und Kündigungstermin schriftlich bestätigen lassen.
- Restschuld zum Ablösestichtag anfordern.
- Verbindliches neues Angebot einschließlich Auszahlungsvoraussetzungen prüfen.
- Grundschuldverfahren zwischen alter Bank, neuer Bank und Notariat festlegen.
- Kündigung und Auszahlung so terminieren, dass der Betrag fristgerecht eingeht.
- Schlussabrechnung der bisherigen Bank und ersten Einzug der neuen Bank kontrollieren.
Die Seite trennt Prolongation, Bankwechsel und Forward-Darlehen und berücksichtigt die Kündigungs- und Informationsregeln der §§ 489 und 493 BGB. Kosten und Fristen werden nicht pauschal versprochen, sondern anhand des konkreten Vertrags geprüft. Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. August 2026