Unterlagen für den Vergleich einer Anschlussfinanzierung
Aktualisiert am 4. August 2026

Anschlussfinanzierung vollständig vergleichen

Prolongation, Bankwechsel und Forward-Darlehen unterscheiden sich bei Aufwand, Bindung und Kosten. Entscheiden Sie mit Restschuld, Gesamtbetrag, Tilgung und Grundschuldkosten – nicht allein mit dem angebotenen Sollzins.

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Prolongation

Bisherige Bank

Neuer Sollzins für die Restschuld

Umschuldung

Neuer Kreditgeber

Neue Prüfung und Sicherheitenabwicklung

Forward-Darlehen

Frühere Bindung

Planungssicherheit gegen mögliche Aufschläge

Was ist eine Anschlussfinanzierung?

Nach dem Ende der vereinbarten Sollzinsbindung besteht häufig noch eine Restschuld. Für diesen Betrag benötigen Sie eine neue Zinsvereinbarung mit der bisherigen Bank oder ein Darlehen eines anderen Kreditgebers. Ein Forward-Darlehen ist eine bereits früher abgeschlossene Finanzierung, deren Auszahlung erst zum späteren Ablösetermin beginnt.

Diese Fristen bilden den rechtlichen Rahmen

Nach § 493 Absatz 1 BGB muss der Darlehensgeber spätestens drei Monate vor dem Ende einer Sollzinsbindung mitteilen, ob er zu einer neuen Sollzinsvereinbarung bereit ist. Ist er bereit, muss die Mitteilung den angebotenen Sollzins enthalten. Das ist ein spätester Informationspunkt, keine Empfehlung, erst dann mit dem Vergleich zu beginnen.

§ 489 BGB regelt unter anderem das Kündigungsrecht zum Ende der Sollzinsbindung. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf der Bindung möglich; die Frist beträgt einen Monat. Lassen Sie den konkreten Endtermin von der bisherigen Bank bestätigen und koordinieren Sie die Zahlung. Wird der geschuldete Betrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückgezahlt, gilt die Kündigung als nicht erfolgt.

§ 489 kann schon vor dem vereinbarten Zinsbindungsende relevant sein

Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzins besteht grundsätzlich auch zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens ein Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist. Eine spätere Vereinbarung über Sollzins oder Rückzahlungszeit kann den maßgeblichen Zeitpunkt verschieben.

Prolongation, Bankwechsel oder Forward-Darlehen?

MerkmalProlongationBankwechselForward-Darlehen
VertragspartnerBisherige BankNeuer KreditgeberBisherige oder neue Bank
PrüfungUmfang bankabhängigNeue Kredit- und ObjektprüfungPrüfung bereits beim Abschluss
GrundschuldHäufig unverändertAbtretung oder NeubestellungAbhängig vom Kreditgeber
BesonderheitEinfacher AblaufMehr VergleichsmöglichkeitenFrühere Bindung an späteren Zins
KostenrisikoUngeprüft schlechtere Konditionen möglichGrundbuch- und AbwicklungskostenMöglicher Forward-Aufschlag

Prolongation

Die bisherige Bank bietet einen neuen Sollzins und eine neue Bindungsdauer für die Restschuld an. Der Ablauf kann einfacher sein, weil Darlehen und Grundschuld bereits dort geführt werden. Das macht das Angebot nicht automatisch günstig oder teuer. Vergleichen Sie effektiven Jahreszins, Tilgung, Gesamtbetrag, Sondertilgungsrechte und Laufzeit mit mindestens einer Alternative.

Umschuldung zu einem anderen Kreditgeber

Ein neuer Kreditgeber prüft Einkommen, Immobilie, Beleihung und Restschuld neu. Die bestehende Grundschuld kann je nach Zustimmung abgetreten werden; andernfalls kommen Löschung und Neubestellung infrage. Fordern Sie die Kosten vor der Entscheidung an. Ein kleiner Zinsunterschied ist nur dann ein Vorteil, wenn er diese Kosten über die geplante Bindungsdauer übersteigt.

Forward-Darlehen

Das Forward-Darlehen wird vor dem tatsächlichen Finanzierungsbeginn vereinbart. Verfügbare Vorlaufzeiten und Aufschläge unterscheiden sich je nach Anbieter. Die frühe Festlegung schafft Planungssicherheit, bindet Sie aber auch dann, wenn vergleichbare Zinsen bis zur Auszahlung sinken. Prüfen Sie deshalb Bereitstellungszeit, Aufschlag, Nichtabnahmefolgen und Auszahlungsdatum.

Zeitlicher Verlauf vom Vergleich bis zum Beginn der Anschlussfinanzierung
Ein früher Vergleich schafft Zeit; der passende Abschlusszeitpunkt hängt von Vertrag, Vorlauf und Risikowunsch ab.

Vollständiger Kostenvergleich

1

Restschuld

Bestätigter Betrag zum Ende der Bindung

2

Gesamtbetrag

Alle Raten und Zahlungen der neuen Finanzierung

3

Sicherheiten

Abtretung, Löschung, Neubestellung und Gebühren

4

Flexibilität

Sondertilgung, Tilgungswechsel und Kündigungsrechte

Unterlagen für Vergleich und Antrag

Der konkrete Umfang ist anbieterabhängig. Häufig benötigt werden:

  • aktueller Darlehenskontoauszug und Restschuld zum Bindungsende,
  • bisheriger Darlehensvertrag und Angaben zur Grundschuld,
  • Einkommens- und Haushaltsunterlagen,
  • Objektunterlagen, Grundbuchangaben und gegebenenfalls aktuelle Wertermittlung,
  • gewünschte Tilgung, Bindungsdauer und Sondertilgungsrechte.

Abschluss sauber koordinieren

  1. Ende der Sollzinsbindung und Kündigungstermin schriftlich bestätigen lassen.
  2. Restschuld zum Ablösestichtag anfordern.
  3. Verbindliches neues Angebot einschließlich Auszahlungsvoraussetzungen prüfen.
  4. Grundschuldverfahren zwischen alter Bank, neuer Bank und Notariat festlegen.
  5. Kündigung und Auszahlung so terminieren, dass der Betrag fristgerecht eingeht.
  6. Schlussabrechnung der bisherigen Bank und ersten Einzug der neuen Bank kontrollieren.
Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

Redaktionell geprüft LinkedIn

Die Seite trennt Prolongation, Bankwechsel und Forward-Darlehen und berücksichtigt die Kündigungs- und Informationsregeln der §§ 489 und 493 BGB. Kosten und Fristen werden nicht pauschal versprochen, sondern anhand des konkreten Vertrags geprüft. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. August 2026

Häufige Fragen zur Anschlussfinanzierung

Wann sollte ich die Anschlussfinanzierung vorbereiten?

Beginnen Sie so früh, dass Restschuld, Objektunterlagen und mehrere Angebote vorliegen, bevor Sie sich binden müssen. Ein Forward-Darlehen kann je nach Anbieter einen längeren Vorlauf ermöglichen. Je länger die bereitstellungsfreie Zeit, desto wichtiger ist der Vergleich möglicher Aufschläge und der Bindungswirkung.

Muss ich bei meiner bisherigen Bank bleiben?

Nein. Sie können das Angebot der bisherigen Bank mit Angeboten anderer Kreditgeber vergleichen. Ein Wechsel setzt eine neue Kreditprüfung voraus und kann Kosten für die Übertragung oder Neubestellung der Grundschuld auslösen.

Was ist der Unterschied zwischen Prolongation und Umschuldung?

Bei einer Prolongation vereinbaren Sie mit der bisherigen Bank einen neuen Sollzins für die Restschuld. Bei einer Umschuldung übernimmt ein anderer Kreditgeber die Anschlussfinanzierung. Die Prolongation ist häufig organisatorisch einfacher; welcher Weg günstiger ist, zeigt nur der vollständige Kostenvergleich.

Was passiert ohne neue Vereinbarung?

Das richtet sich nach dem bestehenden Darlehensvertrag und den gesetzlichen Regeln. Verlassen Sie sich nicht auf eine automatische Fortsetzung zu günstigen Konditionen. Nach § 493 Absatz 1 BGB muss der Darlehensgeber spätestens drei Monate vor Ende einer Sollzinsbindung mitteilen, ob er zu einer neuen Sollzinsvereinbarung bereit ist; bei Bereitschaft muss die Mitteilung den angebotenen Sollzins nennen.

Fällt zum Ende der Sollzinsbindung eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Wird das Darlehen über das Kündigungsrecht zum Ende der Sollzinsbindung wirksam beendet und fristgerecht zurückgezahlt, fällt für diese Beendigung keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Stimmen Sie Kündigung, Auszahlung des neuen Darlehens und Ablösebetrag exakt aufeinander ab.

Muss die Grundschuld beim Bankwechsel gelöscht werden?

Nicht zwingend. Je nach Zustimmung der Beteiligten kann die bestehende Grundschuld an den neuen Kreditgeber abgetreten werden. Alternativ kommen Löschung und Neubestellung infrage. Banken und Notariat legen Ablauf und Kosten für den Einzelfall fest.