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Vorfälligkeitsentschädigung mit Vertragsdaten berechnen
§§ 489, 500 und 502 BGB

Vorfälligkeitsentschädigung
berechnen und prüfen

Die zulässige Entschädigung hängt zuerst von der Kreditart ab. Ratenkredit und Baufinanzierung dürfen deshalb nicht mit derselben Prozentregel berechnet werden.

Ratenkredit oder Immobilienkredit?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung soll den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden des Kreditgebers ausgleichen. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch er sein darf, richtet sich nach dem Vertrag und der Kreditart.

PrüfpunktAllgemein-VerbraucherdarlehenImmobiliar-Verbraucherdarlehen
Vorzeitige RückzahlungNach § 500 grundsätzlich jederzeit möglichBei gebundenem Sollzins während der Bindung nur bei berechtigtem Interesse
Prozentgrenze1 oder 0,5 Prozent nach § 502 Absatz 3Keine pauschale 1-Prozent-Grenze
Weiterer PrüfwegAusschlussgründe und Vertrag prüfen§ 489 BGB, Sollzinsbindung und Bankberechnung prüfen

Obergrenzen beim Allgemein-Verbraucherdarlehen

Schulden Sie zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz, kann der Kreditgeber unter den Voraussetzungen des § 502 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen. Sie darf den jeweils niedrigeren der folgenden Grenzbeträge nicht überschreiten:

Mehr als ein Jahr

höchstens 1 %

des vorzeitig zurückgezahlten Betrags

Höchstens ein Jahr

höchstens 0,5 %

des vorzeitig zurückgezahlten Betrags

Zusätzlich darf die Entschädigung nicht höher sein als die Sollzinsen, die zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung noch angefallen wären.

Beispiel für die reine Prozentgrenze: Werden 20.000 Euro vorzeitig zurückgezahlt und verbleibt mehr als ein Jahr, liegt diese Grenze bei 200 Euro. Sind die verbleibenden Sollzinsen niedriger, ist stattdessen dieser niedrigere Betrag maßgeblich. Das Beispiel sagt noch nicht, dass im konkreten Vertrag überhaupt ein Anspruch besteht.

Ausschlussgründe nach § 502 BGB

Ein Anspruch ist bei einem Verbraucherdarlehen ausgeschlossen, wenn die Rückzahlung aus einer vertraglich vorgeschriebenen Versicherung erfolgt, die der Sicherung der Rückzahlung dient. Er ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Vertragsangaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

Daneben kann der Vertrag kostenfreie Sondertilgungen oder eine vollständige kostenlose Rückzahlung erlauben. Maßgeblich sind Wortlaut, Höhe, Zeitraum und mögliche Ankündigungsfristen. Ein Recht auf eine jährliche Teilzahlung ist nicht automatisch ein Recht auf kostenfreie Gesamtablösung.

Abweichende Regeln bei einer Baufinanzierung

Für ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins gilt die Prozentdeckelung des § 502 Absatz 3 nicht. Während der Sollzinsbindung ist eine vorzeitige Rückzahlung nach § 500 BGB nur bei berechtigtem Interesse möglich. Liegt ein gesetzliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB vor, muss dieser Weg mit seinen Fristen und dem richtigen Ablösestichtag genutzt werden.

Wenn Sie die vorzeitige Rückzahlung eines Immobiliar-Verbraucherdarlehens ankündigen, muss der Kreditgeber nach § 493 Absatz 5 BGB Informationen zur Zulässigkeit, zum zurückzuzahlenden Betrag und gegebenenfalls zur Entschädigung auf einem dauerhaften Datenträger bereitstellen. Verwendete Annahmen müssen offengelegt werden.

So prüfen Sie die Abrechnung

  1. Kreditart feststellen: Allgemein- oder Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
  2. Ablösebetrag anfordern: mit Stichtag und getrennt ausgewiesener Entschädigung.
  3. Anspruch prüfen: gebundener Sollzins, Vertragsangaben und kostenfreie Rechte.
  4. Obergrenzen anwenden: bei Allgemein-Verbraucherdarlehen Prozent- und Sollzinsgrenze vergleichen.
  5. Wirtschaftlichkeit rechnen: Ablösekosten zu den Gesamtkosten des neuen Kredits addieren.

Rechtsgrundlagen

Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

Redaktionell geprüft LinkedIn

Die Prozentgrenzen des § 502 BGB gelten für Allgemein-Verbraucherdarlehen und nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen müssen Kündigungsrecht und konkrete Berechnung gesondert geprüft werden. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. August 2026

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Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Ist die Vorfälligkeitsentschädigung auf 1 Prozent begrenzt?

Nur bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen gelten die Obergrenzen des § 502 Absatz 3 BGB. Es sind höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei höchstens einem Jahr bis zur vereinbarten Rückzahlung höchstens 0,5 Prozent. Zusätzlich darf die Entschädigung die bis dahin noch anfallenden Sollzinsen nicht überschreiten. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt diese Prozentgrenze nicht.

Wann ist keine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet?

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen nennt § 502 BGB Ausschlussgründe, unter anderem unzureichende Vertragsangaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnung der Entschädigung. Auch vertragliche Sondertilgungs- oder Rückzahlungsrechte können eine kostenfreie Zahlung ermöglichen. Entscheidend ist der konkrete Vertrag.

Gilt die 1-Prozent-Grenze für eine Baufinanzierung?

Nein. Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins gelten besondere Voraussetzungen für eine vorzeitige Rückzahlung und keine pauschale Obergrenze von 1 beziehungsweise 0,5 Prozent. Gesetzliche Kündigungsrechte, etwa nach § 489 BGB, müssen gesondert geprüft werden.

Kann die Entschädigung mit dem neuen Kredit finanziert werden?

Nur wenn der neue Kreditgeber einen ausreichend hohen Betrag bewilligt und der Verwendungszweck dies erlaubt. Dadurch steigt die neue Kreditsumme und damit regelmäßig auch deren Zinsaufwand. Rechnen Sie die Entschädigung deshalb vollständig in den Gesamtbetrag des neuen Kredits ein.