Zuerst die finanzielle Lage prüfen
Reicht das Einkommen schon heute nicht für notwendige Lebenshaltungskosten und vereinbarte Raten, löst ein neuer Kredit das Grundproblem meist nicht. Bei Mahnungen, gekündigten Krediten oder Pfändungen ist eine anerkannte Schuldnerberatung der sinnvollere erste Schritt.
Welche Verbindlichkeiten kommen für eine Ablösung infrage?
Grundsätzlich können Banken einen neuen Ratenkredit bewilligen, mit dem bestehende Ratenkredite, ein Dispo, ein Kreditkartensaldo oder unter Umständen ein Autokredit abgelöst werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die neue Bank prüft Einkommen, Ausgaben, bestehende Verpflichtungen und weitere Bonitätsmerkmale.
Ratenkredite
Aktuellen Ablösebetrag und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung anfordern. Nicht mit der Restschuld aus dem letzten Kontoauszug rechnen.
Dispo und Kreditkarte
Aktuellen Saldo einschließlich gebuchter Zinsen und Gebühren prüfen. Nach der Ablösung Kreditlinien bewusst begrenzen, damit keine Doppelschulden entstehen.
Autokredit
Zusätzlich klären, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank liegt und wie die Sicherheit nach vollständiger Zahlung freigegeben wird.
Private Forderungen
Eine Bank kann den Verwendungszweck eines neuen Kredits zulassen oder einschränken. Für eine private Schuld selbst gibt es kein automatisches Ablöseverfahren zwischen Banken.
Für eine Baufinanzierung gelten andere Regeln und häufig zusätzliche Kosten für Grundschuld und Abwicklung. Details finden Sie im Ratgeber zur Umschuldung eines Hauskredits.
Nicht die Monatsrate, sondern beide Zahlungspläne vergleichen
Eine kleinere Monatsrate kann allein durch eine längere Laufzeit entstehen und den Kredit insgesamt verteuern. Vergleichen Sie deshalb den bisherigen und den neuen Zahlungsplan zum selben Stichtag.
Diese Werte gehören in die Rechnung
- • Summe aller noch ausstehenden Raten und Schlusszahlungen der alten Verträge
- • aktueller Ablösebetrag jedes Kredits zum geplanten Zahlungstermin
- • Vorfälligkeitsentschädigung und sonstige nachweisbare Ablösekosten
- • Gesamtbetrag des neuen Kredits laut Angebot, nicht nur der beworbene Zinssatz
- • Laufzeit, Monatsrate und mögliche Kosten für freiwillige Zusatzprodukte
Eine Umschuldung ist finanziell günstiger, wenn die gesamten künftigen Zahlungen des neuen Kredits einschließlich aller Ablösekosten unter den verbleibenden Zahlungen der bisherigen Verträge liegen. Unser Umschuldungsrechner hilft bei einer ersten Orientierung; maßgeblich bleiben die individuellen Vertrags- und Angebotsunterlagen.
So gehen Sie geordnet vor
- Haushaltsübersicht erstellen: Notwendige Ausgaben, sichere Einnahmen und alle Verpflichtungen vollständig erfassen.
- Aktuelle Ablösedaten einholen: Für jeden Kredit den Betrag zu einem konkreten Stichtag sowie Zahlungsweg und Verwendungszweck anfordern.
- Konditionen vergleichen: Möglichst zunächst Konditionsanfragen nutzen und Gesamtbetrag, Laufzeit, Rate und Flexibilität vergleichen.
- Nur nach Zusage ablösen: Erst nach verbindlichem Vertrag und geklärter Auszahlung die bisherigen Gläubiger bezahlen oder den Ablöseservice der neuen Bank nutzen.
- Erledigung kontrollieren: Schlussabrechnungen aufbewahren, Lastschriften beobachten und nicht mehr benötigte Kreditlinien reduzieren oder kündigen.
Wann ein neuer Kredit nicht der richtige Schritt ist
Stellen Sie weitere Kreditanträge zurück, wenn laufende Raten bereits ausfallen, das Konto regelmäßig trotz Einkommen nicht gedeckt ist oder neue Schulden für Miete, Energie oder Lebensmittel entstehen. Gleiches gilt bei einer laufenden Pfändung oder wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig mahnen.
Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen prüfen die gesamte Situation, helfen beim Schriftverkehr und können mit Gläubigern außergerichtliche Lösungen vorbereiten. Eine Bürgschaft oder ein zweiter Kreditnehmer verlagert das Risiko auf eine weitere Person und sollte nicht als schnelle Lösung eingesetzt werden.
Seriöse Hilfe finden
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und die Verbraucherzentralen bieten Informationen und Wege zu Beratungsstellen. Fragen Sie vorab, ob Kosten entstehen und ob die Stelle als Schuldner- beziehungsweise Insolvenzberatung anerkannt ist.
Warnzeichen bei Kreditangeboten
- eine angeblich sichere Auszahlung ohne Prüfung
- Vorkosten, Nachnahmeunterlagen oder kostenpflichtige Hausbesuche
- der Abschluss von Versicherungen, Sparverträgen oder Mitgliedschaften als Voraussetzung
- Zeitdruck oder die Aufforderung, bestehende Schulden und Ausgaben unvollständig anzugeben
Rechtsgrundlagen: § 500 BGB zur vorzeitigen Rückzahlung und § 502 BGB zur Vorfälligkeitsentschädigung.
Tom Trögler hat die Möglichkeiten und Grenzen einer Zusammenfassung mehrerer Verbindlichkeiten anhand der gesetzlichen Regelungen und der Hinweise anerkannter Verbraucher- und Schuldnerberatungen eingeordnet. Mehr über unsere Redaktion lesen.
Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. August 2026