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Einen Kredit kündigen klingt einfach – aber je nach Kreditart gelten unterschiedliche Regeln. Erfahren Sie, wie die ordentliche und außerordentliche Kündigung funktionieren, was die Vorfälligkeitsentschädigung kostet und nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage.

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Kündigung und Ablösung trennen

Die Kündigung ist erst dann sicher, wenn die Rückzahlung organisiert ist

Bei einem Verbraucherdarlehen können Kündigung, vorzeitige Erfüllung und Widerruf unterschiedliche Wege sein. Die Vorlage hilft beim Schreiben, ersetzt aber nicht die Prüfung Ihres Vertrags.

Kurz gesagt

Kündigen Sie einen laufenden Kredit nicht, wenn die Ersatzfinanzierung nur als unverbindliche Anzeige vorliegt. Sonst kann eine Finanzierungslücke entstehen.

Diese drei Punkte zuerst prüfen

Passenden Weg bestimmen

Klären Sie, ob Sie widerrufen, ordentlich kündigen, eine Sondertilgung leisten oder vollständig ablösen möchten. Davon hängen Frist und Kosten ab.

Zahlbetrag und Frist verbinden

Bei einer Kündigung muss der geschuldete Betrag rechtzeitig zurückgezahlt werden. Fordern Sie deshalb vor dem Versand eine stichtagsbezogene Abrechnung an.

Nachweis und Schlussbestätigung sichern

Senden Sie das Schreiben nachweisbar und bewahren Sie Antwort, Zahlungsbeleg und Bestätigung auf. So lässt sich der Vertragsstatus später belegen.

Die sichere Prüfreihenfolge

1 · Unterlagen sammeln

Vertrag, Kontoauszug, Ablöseauskunft, Einkommensnachweise und mögliche Sicherheiten gehören in eine gemeinsame Akte.

2 · Stichtag festlegen

Ein Ablösebetrag ist nur für den genannten Termin belastbar. Ändern sich Datum oder Zahlung, fragen Sie neu nach.

3 · Gesamtkosten vergleichen

Stellen Sie verbleibende Altkosten, neue Gesamtkosten und sämtliche Nebenkosten transparent gegenüber.

4 · Vertrag und Zahlungsweg prüfen

Achten Sie auf Laufzeit, Rate, Sondertilgung, Versicherungen, Empfänger und Auszahlungsvoraussetzungen.

5 · Abschluss nachweisen

Kontrollieren Sie Schlussbestätigung, Gutschrift, ersten neuen Einzug und die Beendigung alter Sicherheiten.

Fachliche Einordnung

Was bei diesem Thema in der Praxis den Unterschied macht

Die Begriffe Kündigung, Widerruf und vorzeitige Rückzahlung beschreiben unterschiedliche Wege. Eine Vorlage kann die Anfrage erleichtern, ersetzt aber keine Prüfung des Vertrags und der gesetzlichen Voraussetzungen. Formulieren Sie den gewünschten Termin eindeutig und verlangen Sie eine schriftliche Abrechnung.

Vom Vertrag zur belastbaren Zahl

Der Ausgangspunkt ist immer der bestehende Vertrag. Notieren Sie Kreditart, Vertragsnummer, Auszahlung, Sollzins, Rate, Laufzeitende und alle vereinbarten Sonderrechte. Ein aktueller Kontoauszug hilft bei der Orientierung, zeigt aber nicht zwingend den Betrag, der für eine vollständige Ablösung an einem bestimmten Tag benötigt wird.

Bei einem allgemeinen Verbraucherdarlehen sind vorzeitige Rückzahlung und mögliche Kosten anders einzuordnen als bei einem Immobiliendarlehen mit gebundenem Sollzins. Die gesetzlichen Ausgangspunkte finden Sie in § 500 BGB und § 502 BGB. Ob diese Regeln greifen, hängt von der konkreten Vertragsart und den Voraussetzungen ab. Eine Formel oder eine allgemeine Prozentangabe ersetzt diese Einordnung nicht.

Der Stichtag entscheidet über die Rechnung

Fordern Sie die Ablöseauskunft für einen klar benannten Termin an. In der Antwort sollten Gültigkeit, Restschuld, aufgelaufene Zinsen, mögliche Entschädigung, Gutschriften und die Bankverbindung voneinander zu unterscheiden sein. Verschiebt sich die Zahlung, kann sich auch der Zahlbetrag ändern. Fragen Sie dann neu nach, statt den alten Betrag einfach fortzuschreiben.

Für den Wirtschaftlichkeitsvergleich stellen Sie die verbleibenden Zahlungen des alten Vertrags dem Gesamtbetrag des neuen Angebots gegenüber. Dabei gehören Ablösekosten, verpflichtende Zusatzprodukte und bekannte Nebenkosten in dieselbe Betrachtung. Die Verbraucherzentrale erklärt die Rechte bei vorzeitiger Rückzahlung und die Reduzierung laufzeitabhängiger Kosten in ihrem Überblick zu Kreditverträgen. Ein Rechner kann die Größen ordnen; verbindlich bleibt die schriftliche Abrechnung des Kreditgebers.

Vor der Unterschrift: Zahlungsweg und Folgen klären

Prüfen Sie bei einem neuen Kredit zuerst, welcher Betrag tatsächlich ausgezahlt wird und ob der bisherige Kreditgeber direkt bezahlt werden soll. Stimmen Empfänger, Verwendungszweck, Zahlungsfrist und Vollmacht mit der Ablöseauskunft überein? Gibt es einen Überschuss oder eine Unterdeckung, muss das vor der Auszahlung schriftlich geklärt werden. So vermeiden Sie, dass der alte Vertrag weiterläuft oder ein Teilbetrag auf dem eigenen Konto liegen bleibt.

Bewerten Sie außerdem die Folgen der neuen Laufzeit. Eine niedrigere Monatsrate kann kurzfristig entlasten, aber bei einer längeren Rückzahlung mehr Zinsen verursachen. Achten Sie auf Sondertilgung, Tilgungssatzwechsel, vorzeitige Rückzahlung, Versicherungen und variable Kosten. Eine erste Modellrechnung können Sie mit dem Umschuldungsrechner vorbereiten; für die finale Entscheidung zählen die Werte aus dem echten Angebot.

Wenn die Rechnung nicht aufgeht

Ein rechnerischer Vorteil ist kein Grund, einen untragbaren Zahlungsplan zu unterschreiben. Prüfen Sie, ob nach Miete, Lebenshaltung, Versicherungen, Unterhalt und Rücklagen dauerhaft genug Spielraum für die neue Rate bleibt. Bei Immobilien gehören zusätzlich Restschuld, Zinsbindung und die Behandlung der Grundschuld in die Planung. Bei besonderen Lebenslagen oder mehreren Gläubigern ist eine unabhängige Schuldner- oder Fachberatung oft der bessere nächste Schritt.

Passt kein Angebot, kann das Ergebnis trotzdem nützlich sein: Sie wissen dann, welche Zahl fehlt oder welches Risiko zu groß ist. Aktualisieren Sie die Unterlagen, korrigieren Sie mögliche Datenfehler und sprechen Sie mit dem bisherigen Kreditgeber über die konkrete Ursache. Wiederholte Anträge ohne geklärte Ausgangslage schaffen selten eine bessere Lösung.

Vier Fragen für den Abschluss-Check

Prüfpunkt Was feststehen sollte
Kreditart Welche Regeln, Sicherheiten und Sonderrechte gelten?
Stichtag Für welchen Tag gilt der bestätigte Ablösebetrag?
Gesamtkosten Wie unterscheiden sich Altvertrag und neues Angebot bis zum gleichen Endpunkt?
Nachweis Liegt die Schlussbestätigung vor und ist die neue Rate korrekt eingerichtet?

Rechtsgrundlagen und verlässliche Einordnung

Für den Einzelfall zählt der Vertrag. Die folgenden Stellen helfen dabei, die verwendeten Begriffe und gesetzlichen Grenzen nachzulesen:

Jederzeitiges Recht

Jeder Kreditnehmer hat das Recht, einen Ratenkredit jederzeit vorzeitig zurückzuzahlen (§ 500 BGB).

VFE maximal 1 %

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich auf 1 % der Restschuld gedeckelt (§ 502 BGB).

10-Jahres-Sonderkündigung

Bei Immobilienkrediten haben Sie nach 10 Jahren ein kostenloses Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB).

Kreditvertrag kündigen: Die zwei Wege

Je nach Kreditart stehen Ihnen unterschiedliche rechtliche Wege offen. Das Gesetz unterscheidet im Wesentlichen zwischen der vorzeitigen Tilgung eines Ratenkredits und der außerordentlichen Kündigung eines Immobiliendarlehens. Beide Wege sind gesetzlich abgesichert – mit unterschiedlichen Kosten und Fristen.

Weg A

Ordentliche Kündigung – Ratenkredit

  • § § 500 Abs. 2 BGB: Recht zur jederzeitigen vorzeitigen Rückzahlung
  • i Nicht "kündigen" im klassischen Sinn, sondern "vorzeitige Tilgung"
  • → Ablauf: Ablösesumme anfordern → schriftlich ankündigen → Betrag überweisen
  • € Kosten: VFE max. 1 % der Restschuld (§ 502 BGB)

Weg B

Außerordentliche Kündigung – Immobilienkredit

  • § § 489 BGB Abs. 1 Nr. 2: Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (6 Monate Kündigungsfrist)
  • ✓ Ohne VFE – komplett kostenfrei
  • i Auch bei Festzinsdarlehen: gilt ab dem Tag, an dem die Zinsbindung vollständig 10 Jahre gedauert hat
  • ✓ Gilt auch für ältere Verträge

Kostenlose Kündigungsvorlage – Ratenkredit

Nutzen Sie dieses Muster als Grundlage für Ihr Kündigungsschreiben. Passen Sie alle Platzhalter in eckigen Klammern an Ihre persönliche Situation an. Versenden Sie das fertige Schreiben stets per Einschreiben mit Rückschein.

Vorlage: Kreditkündigung / Vorzeitige Rückzahlung Diesen Text kopieren und anpassen
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]

[Bank Name]
[Bank Adresse]

Betreff: Vorzeitige Rückzahlung / Kündigung Kreditvertrag Nr. [XXXXXXX]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Kreditvertrag mit Wirkung zum [Datum]
und erkläre meine Absicht zur vollständigen vorzeitigen Rückzahlung der
Restschuld gemäß § 500 Abs. 2 BGB.

Ich bitte Sie, mir die verbindliche Ablösesumme zum Stichtag [Datum]
schriftlich mitzuteilen. Die Ablösesumme soll folgende Positionen ausweisen:

 – Verbleibende Restschuld
 – Anteilige Zinsen bis zum Ablösedatum
 – Vorfälligkeitsentschädigung (sofern anfallend, maximal 1 % gemäß § 502 BGB)

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]
[Name]

Schritt für Schritt: Kreditvertrag kündigen

1

Kreditvertrag heraussuchen

Vertragsnummer, Restschuld und aktuellen Zinssatz notieren. Diese Angaben benötigen Sie für das Kündigungsschreiben und die Ablöseanfrage.

2

Kreditart bestimmen

Handelt es sich um einen Ratenkredit (§ 500/502 BGB) oder ein Immobiliendarlehen (§ 489 BGB)? Das bestimmt Ihre Rechte und die anfallenden Kosten.

3

Ablösesumme anfordern

Bei der Bank schriftlich anfragen. Sie ist verpflichtet, Ihnen die Ablösesumme inklusive VFE-Berechnung mitzuteilen.

4

VFE prüfen

Maximal 1 % der Restschuld – verhandeln Sie gegebenenfalls nach. Bei unter 12 Monaten Restlaufzeit gilt ein Deckel von 0,5 %.

5

Kündigung einreichen

Per Einschreiben mit Rückschein an die Bank senden. Nutzen Sie die obige Vorlage als Grundlage.

6

Ablösebetrag überweisen

Exakt wie in der Ablösebescheinigung angegeben – auf den Cent genau, zum angegebenen Stichtag.

7

Bestätigung anfordern

Schriftliche Kündigungs- und Erledigungsbestätigung verlangen. Bewahren Sie alle Dokumente sorgfältig auf.

Tipp: Kündigung per Einschreiben

  • Immer per Einschreiben mit Rückschein senden – so haben Sie einen Nachweis des Eingangs.
  • Kopie des Schreibens und Postbeleg mindestens 3 Jahre aufbewahren.
  • Fristen beachten: Bei Immobilienkrediten gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten (§ 489 BGB).
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Häufige Fragen: Kreditvertrag kündigen

Kann ich einen Kredit jederzeit kündigen?

Ein allgemeines Verbraucherdarlehen können Sie nach § 500 Abs. 2 BGB grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung ist mehrfach begrenzt und kann nach § 502 BGB auch ausgeschlossen sein. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins gelten während der Sollzinsbindung andere Voraussetzungen.

Was kostet die Kündigung eines Kredits?

Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen gelten nach § 502 BGB Prozentgrenzen von 1 beziehungsweise 0,5 Prozent, zusätzlich die Grenze der noch anfallenden Sollzinsen sowie Ausschlussgründe. Bei einem Sollzins von 0 Prozent verbleiben keine künftigen Sollzinsen als Obergrenze. Ein Immobiliendarlehen kann nach § 489 BGB unter den dort genannten Voraussetzungen nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang mit sechsmonatiger Frist gekündigt werden; für dieses Kündigungsrecht fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?

Nein – Sie benötigen keinen Kündigungsgrund. Das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens besteht unabhängig vom Grund. Dennoch ist es sinnvoll, im Schreiben auf § 500 Abs. 2 BGB hinzuweisen.

Was passiert nach der Kreditkündigung mit meiner SCHUFA?

Nach vollständiger Rückzahlung sollte der Kredit als erledigt beziehungsweise beendet gemeldet werden. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und kontrollieren Sie später Ihre Datenkopie. Eine bestimmte Veränderung des SCHUFA-Scores lässt sich aus dem Erledigungsvermerk nicht garantieren.

Kann ich auch einen Immobilienkredit kündigen?

Ja, aber mit anderen Regeln. Bei einem Immobiliendarlehen mit Zinsbindung haben Sie nach 10 Jahren ein kostenloses Sonderkündigungsrecht (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Vor Ablauf der 10 Jahre ist eine Kündigung möglich, aber die VFE wird nach der Barwertmethode berechnet und kann deutlich höher ausfallen als beim Ratenkredit.

Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

Redaktionell geprüft LinkedIn

Tom Trögler hat diese Seite auf Basis der §§ 489, 500 und 502 BGB erstellt. Die enthaltene Kreditvertragsvorlage dient als Muster – prüfen Sie immer Ihren konkreten Vertrag und lassen Sie sich bei Unklarheiten rechtlich beraten. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Inhaltlich geprüft; Quellen und Rechenwege sind im Beitrag verlinkt.