Was bedeutet Privatinsolvenz für Ihren SCHUFA-Score?
Eine Privatinsolvenz wird unmittelbar nach Eröffnung des Verfahrens in der SCHUFA eingetragen. Dieser Eintrag hat weitreichende Folgen: Banken sehen bei jeder Kreditanfrage, dass ein Insolvenzverfahren läuft oder gelaufen ist – und lehnen Kreditanfragen in aller Regel ab.
Während des laufenden Verfahrens ist ein regulärer Kredit praktisch ausgeschlossen. Das pfändbare Einkommen fließt an die Gläubiger; die finanzielle Handlungsfreiheit ist stark eingeschränkt.
Die Erteilung der Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden dürfen nach Angaben der Verbraucherzentrale nur sechs Monate gespeichert bleiben; die Löschung erfolgt automatisch. Das ist jedoch keine Kreditzusage: Kreditgeber berücksichtigen weiterhin Einkommen, Ausgaben, bestehende Verpflichtungen und alle anderen rechtmäßig verfügbaren Bonitätsdaten.
SCHUFA-Löschfristen nach Insolvenz
- Insolvenzbekanntmachungen: Frist und Löschung richten sich nach dem öffentlichen Register
- Restschuldbefreiung: Speicherung für sechs Monate
- Weitere Merkmale: können eigene gesetzliche oder vertragliche Speicherfristen haben
Phasen nach der Insolvenz – Wann ist welcher Kredit möglich?
Der Weg zurück zur Kreditwürdigkeit verläuft in klar erkennbaren Phasen. Welche Möglichkeiten Sie haben, hängt davon ab, in welcher Phase Sie sich befinden.
Während der Insolvenz
Kein regulärer Kredit möglich
Pfändungsschutz greift. Das pfändbare Einkommen fließt an Gläubiger. Einzige Option sind sehr teure Kleinstkredite von Spezialanbietern – diese sind in dieser Situation nicht empfohlen, da sie die finanzielle Lage weiter verschlechtern können.
Restschuldbefreiung erteilt – Speicherfrist läuft
Daten und Haushaltsrechnung prüfen
Reguläre Banken lehnen weiterhin ab. Spezielle Anbieter für Schuldner mit schlechter Bonität können unter Umständen helfen. Kredite sind in dieser Phase mit sehr hohen Zinsen und kleinen Beträgen verbunden. Kritisch abwägen, ob ein Kredit hier wirklich notwendig ist.
Nach der automatischen Löschung
Kreditentscheidung bleibt individuell
Der SCHUFA-Eintrag ist gelöscht. Sie können Kreditanfragen wie jeder andere Verbraucher stellen. Umschuldungen zu Marktkonditionen sind nun möglich. Je nach zwischenzeitlich aufgebauter Bonität (pünktliche Zahlungen, stabile Einkommenssituation) können Sie auch größere Umschuldungskredite erhalten.
Wie verbessern Sie Ihre Bonität nach der Insolvenz?
Die Zeit nach der Restschuldbefreiung können Sie aktiv nutzen, um Ihre Bonität schrittweise wiederaufzubauen. Folgende Schritte helfen dabei:
SCHUFA-Datenkopie einholen und Einträge prüfen
Fordern Sie die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Prüfen Sie gespeicherte Merkmale, Anfragen und Erledigungsvermerke auf Richtigkeit.
Falsche Einträge widersprechen
Enthält Ihre SCHUFA veraltete oder falsche Einträge, können Sie Widerspruch einlegen. Die SCHUFA ist zur Prüfung und ggf. Korrektur verpflichtet.
Pünktlich zahlen: Handyvertrag, Strom, Miete
Jede pünktlich bezahlte Rechnung trägt langfristig positiv zur Bonitätsbewertung bei. Vermeiden Sie Mahnungen und Inkassoschreiben konsequent.
Gesicherte Kreditkarte oder Prepaid-Karte beantragen
Eine gesicherte Kreditkarte (mit Deckungsbetrag) hilft, schrittweise eine positive Kredithistorie aufzubauen. Einige Anbieter vergeben diese auch bei schlechter Bonität.
Neue Schulden nur bei gesicherter Tragfähigkeit aufnehmen
Nehmen Sie keinen Kredit allein mit dem Ziel einer Score-Veränderung auf. Entscheidend sind ein echter Finanzierungsbedarf, eine tragbare Rate und vertretbare Gesamtkosten.
Nach der Löschung neu und realistisch prüfen
Nach Ablauf der sechsmonatigen Speicherfrist kontrollieren Sie die Daten erneut. Ob ein Angebot möglich ist, hängt anschließend weiterhin von der individuellen Kreditwürdigkeitsprüfung ab.
WARNUNG vor unseriösen "Krediten ohne SCHUFA"
Im Netz gibt es viele Angebote für "SCHUFA-freie Kredite". Viele davon sind Abzocke oder lediglich überteuerte Kleinstkredite. Seriöse Banken prüfen immer die Kreditwürdigkeit – eine echte Kreditvergabe ohne jede Bonitätsprüfung ist gesetzlich nicht zulässig (§ 505a BGB). Finger weg von Anbietern, die vorab Gebühren verlangen oder Kredit ohne jegliche Prüfung versprechen.
Quellen: Bundesministerium der Justiz: Restschuldbefreiung · § 287 InsO · Verbraucherzentrale: SCHUFA-Einträge und Speicherfristen