Begrenzte Vollmacht für einen Altvertrag

Ablösevollmacht für einen Kredit –
Vorlage und Checkliste

Wenn der neue Kreditgeber den bisherigen Vertrag direkt ablösen soll, muss klar geregelt sein, welche Auskünfte er einholen, welche Zahlung er leisten und welche Unterlagen er entgegennehmen darf.

Ablösevollmacht mit markiertem Kreditvertrag und Unterschriftsfeld

Wann eine Vollmacht sinnvoll ist

Eine Ablösevollmacht ist eine auf einen bestimmten Zweck begrenzte Vollmacht. Sie kann den neuen Kreditgeber dazu berechtigen, beim bisherigen Kreditgeber den Ablösebetrag anzufragen, diesen zum vereinbarten Stichtag zu überweisen und festgelegte Unterlagen entgegenzunehmen. Grundlage für die Erteilung einer Vollmacht ist § 167 BGB.

Direkte Ablösung

Neue Bank zahlt die alte Bank

Eine Vollmacht oder das bankeigene Ablöseformular kann erforderlich sein.

Eigene Überweisung

Auszahlung erfolgt an Sie

Sie fordern die Ablöseauskunft selbst an und zahlen nach den bestätigten Angaben.

Prüfen Sie zuerst das Verfahren des neuen Kreditgebers. Ein eigenes Formular kann Pflicht sein und enthält häufig bereits die notwendigen Datenschutz- und Legitimationsangaben. Eine zusätzliche frei formulierte Vollmacht ist dann nicht nötig.

Mustertext

Vollmacht zur Kreditablösung

Vollmacht zur Ablösung eines Kreditvertrags Vollmachtgeber: [Vor- und Nachname] [Anschrift] [Geburtsdatum, falls vom Kreditgeber verlangt] Bevollmächtigter: [Name des neuen Kreditgebers] [Anschrift] Betroffener Altvertrag: Bisheriger Kreditgeber: [Name und Anschrift] Vertragsnummer: [Kreditvertragsnummer] Gewünschter Ablösestichtag: [Datum] Hiermit bevollmächtige ich den oben genannten Bevollmächtigten ausschließlich für die Ablösung des bezeichneten Kreditvertrags, 1. beim bisherigen Kreditgeber den vollständigen Ablösebetrag für den genannten Stichtag sowie die zugehörigen Zahlungsdaten und Kostenbestandteile anzufordern, 2. die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Daten zu übermitteln und die für die Ablösung erforderlichen Auskünfte entgegenzunehmen, 3. den bestätigten Ablösebetrag aus dem neuen Darlehen unmittelbar an den bisherigen Kreditgeber zu zahlen, 4. die Schlussbestätigung sowie die Freigabe oder Herausgabe der im Altvertrag bezeichneten Sicherheiten und Unterlagen entgegenzunehmen. Die Vollmacht umfasst keine Aufnahme weiterer Kredite, keine Änderung des Altvertrags und keine Verfügung über andere Konten oder Verträge. Sie gilt nur für den oben bezeichneten Vertrag und erlischt mit vollständiger Durchführung der Ablösung, spätestens am [Datum]. [Ort], [Datum] _____________________________ Unterschrift Vollmachtgeber [Bei mehreren Kreditnehmern: weitere Namen und Unterschriften]

Vorlage nur verwenden, wenn sie akzeptiert wird

Lassen Sie sich vom neuen Kreditgeber bestätigen, dass kein eigenes Formular erforderlich ist. Ergänzen Sie keine Befugnisse, die für die konkrete Ablösung nicht benötigt werden.

Checkliste vor der Unterschrift

Bevollmächtigter eindeutig bezeichnet
Altvertrag mit Vertragsnummer angegeben
Ablösestichtag und Ablaufdatum festgelegt
Handlungen einzeln und begrenzt aufgeführt
Sicherheiten und Unterlagen konkret benannt
Alle Kreditnehmer unterschreiben
Kopie der unterschriebenen Vollmacht gespeichert
Widerrufs- und Kontaktweg des Empfängers bekannt

Besondere Sicherheiten gesondert behandeln

Bei einem Autokredit kann die Zulassungsbescheinigung Teil II hinterlegt sein. Bei einer Immobilienfinanzierung können Grundschuld und weitere Sicherheiten betroffen sein. Eine allgemeine Formulierung wie „alle Unterlagen entgegennehmen“ ist dafür häufig zu ungenau. Benennen Sie das konkrete Dokument und verwenden Sie bei Grundbuchangelegenheiten die Vorgaben der beteiligten Bank und des Notariats.

Widerruf und Ende der Vollmacht

Nach § 168 BGB richtet sich das Erlöschen der Vollmacht nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis; grundsätzlich ist ein Widerruf möglich. Wenn Sie widerrufen möchten, informieren Sie den Bevollmächtigten und die bisherige Bank unverzüglich über einen nachweisbaren Kanal. Begrenzen Sie die Vollmacht zusätzlich durch einen klaren Zweck und ein spätestes Enddatum.

Rechtsgrundlagen

Foto von Tom Trögler

Fachbeitrag von Tom Trögler

Redaktionell geprüft LinkedIn

Die Vorlage begrenzt die Vollmacht auf einen bezeichneten Altvertrag, einen festgelegten Zeitraum und die für die Ablösung nötigen Handlungen. Form und Umfang müssen zu den Anforderungen der beteiligten Kreditgeber passen. Mehr über unsere Redaktion lesen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am: 4. August 2026

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Häufige Fragen zur Ablösevollmacht

Was ist der Unterschied zwischen Ablöseschreiben und Ablösevollmacht?

Mit einem Ablöseschreiben fordern Sie selbst die Abrechnung des Altvertrags an. Eine Ablösevollmacht erlaubt einer genau benannten Person oder Bank, die in der Vollmacht aufgeführten Handlungen für Sie vorzunehmen.

Brauche ich bei jeder Umschuldung eine Ablösevollmacht?

Nein. Eine Vollmacht kommt vor allem infrage, wenn der neue Kreditgeber die Ablöseauskunft einholen oder den Altvertrag direkt ablösen soll. Wird der neue Kredit an Sie ausgezahlt und überweisen Sie selbst, ist für diesen Zahlungsweg normalerweise keine Vollmacht an die neue Bank erforderlich.

Muss eine Ablösevollmacht notariell beglaubigt sein?

Für eine gewöhnliche Kreditablösung ist eine notarielle Beglaubigung nicht pauschal vorgeschrieben. Maßgeblich sind der Umfang der Vollmacht, die betroffenen Sicherheiten und die Anforderungen der beteiligten Stellen. Bei Grundbuchangelegenheiten können besondere Formvorschriften gelten; verwenden Sie dann die Unterlagen von Bank oder Notariat.

Kann ich diese Vorlage direkt einreichen?

Fragen Sie zuerst, ob der neue Kreditgeber ein eigenes Formular verlangt. Wird die Vorlage akzeptiert, ersetzen Sie alle Platzhalter, begrenzen Sie den Umfang auf den konkreten Altvertrag und lassen Sie sämtliche Kreditnehmer unterschreiben.

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

Eine Vollmacht ist nach § 168 BGB grundsätzlich widerruflich, soweit sich aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nichts anderes ergibt. Ein Widerruf sollte unverzüglich und nachweisbar gegenüber dem Bevollmächtigten und gegebenenfalls der bisherigen Bank erklärt werden. Bereits ausgeführte Schritte lassen sich dadurch nicht automatisch rückgängig machen.